Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäss § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Sie können unsere Angebote in einem Reisebüro oder direkt bei Smyril Line Deutschland buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, senden wir die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfugung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. BEZAHLUNG
Nach Vertragsabschluss ist innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig, die später auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restsumme muss spätestens 30 Tage vor Abfahrt bezahlt werden. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Abfahrt getätigt werden, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Pauschalreisen ist eine Zahlung erst nach Erhalt eines Sicherungsscheines fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich die Reederei das Recht einer gebührenpflichtigen Stornierung vor. Für Gruppenbuchungen gelten besondere Bedingungen.
3. REISEPROGRAMM UND LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigen, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
4.1 Aufgrund der Besonderheiten der Wettersituation im Nordatlantik wird Passagieren dringend geraten, sich spätestens einen Tag vor Fahrtantritt über eventuelle Fahrplanänderungen zu informieren, wahlweise unter Tel. +298 345800 oder auf www.smyril-line.com.
5. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER
5.1 Rücktritt Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches ergibt sich aus Ziffer 18, es sei denn, Sie können den Nachweis erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht bzw. wesentlich niedriger als die berechnete pauschale entstanden ist.
5.2 Umbuchung Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 25,- €.
5.3 Ersatzteilnehmer Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel mit der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Gutscheine (z.B. Hotelketten) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reispreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
9.1 Eigene Leistungen Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: – die gewissenhafte Reisevorbereitung – die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger – die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind – die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
9.2 Erfüllungsgehilfen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
10.2 Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Für Verspätungen, die auf höherer Gewalt, namentlich auf unvorhersehbaren Wetterverhältnissen im Nordatlantik beruhen, wird eine Entschädigung nicht gewährt.
11. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen vor Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformationen bedingt sind.
12. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen der auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschranken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen eistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.
14. VERSICHERUNGEN
14.1 Insolvenzversicherung (Nur für Deutschland) Über die Anzahlung (gvl. Ziff. 2) hinaus sind wir nur dann berechtigt von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gesamte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei TOURS VERS, Hamburg, abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit der Reisebestätigung ausgehändigt.
14.2 Reiseversicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRU) bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fallen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Rat & Tat-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit.
15. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Tórshavn.
16. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamtreisevertrages zur Folge.
17. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. RÜCKTRITTSPAUSCHALE (VGL. ZIFFER 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben!
18.1 FÄHRBUCHUNGEN: Bis 31.Tag vor Reisebeginn: 40,- € pro Person, ab 30. bis 15.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, ab 14. bis 7. Tag 50% des Reisepreises, ab 6. Tag vor Abfahrt 100% des Reisepreises.
18.2 PAUSCHALANGEBOTE: Bis 31. Tag vor Reisebeginn 90,- € pro Person; ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des