Allgemeine Bedingungen

Die Buchung von Reiseleistungen der Smyril Line Travel AS (nachfolgend „Smyril Line“) erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Prospekthinweisen haben Vorrang.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Sie können unsere Leistungen in einem Reisebüro oder direkt bei Smyril Line Deutschland buchen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in Ihrer Buchung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Die Buchung kann schriftlich (auch per E-Mail oder Telefax), mündlich oder fernmündlich erfolgen. 

1.2 Mit der Buchungsbestätigung durch Smyril Line über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an Sie unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und Smyril Line zu Stande.

1.3 Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

1.4 Reisevertrag im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen ist ein Vertrag über Reiseleistungen wie „Pauschalreisen“ (d.h. eine Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne des § 651 a BGB, die Smyril Line zu erbringen hat) oder Transportleistungen (z.B. mit der Fähre).

1.5 Sie reisen mit einem Elekttrofahrzeug?
Für die Sicherheit an Bord ist es wichtig, dass Sie Smyril Line bereits bei Buchung der Reise dahingehend informieren, dass Sie mit einem Elektrofahrzeug an Bord kommen. 

2. BEZAHLUNG DES REISEPREISES; VERSICHERUNGSSCHUTZ; RÜCKTRITT DURCH SMYRIL LINE; MINDESTTEILNEHMERZAHL

2.1 Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Im Übrigen gilt Folgendes: Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises (Minimum 810 €) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei Smyril Line. Etwas anderes gilt, wenn sich Smyril Line ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 2.3 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. 

2.2 Handelt es sich um eine Pauschalreise, erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung einen Nachweis über den gemäß § 651 k BGB erforderlichen Versicherungsschutz für die von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen („Sicherungsschein“). Bei Pauschalreisen sind Zahlungen nicht vor Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Der Sicherungsschein verbrieft Ihnen bei Eintritt des Versicherungsfalles den direkten Anspruch gegen den Versicherer, die TOUR VERS, Hamburg. 

2.3 Bei Nichterreichen einer festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Smyril Line berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der Leistungsbeschreibung gemäß Prospekt und Buchungsbestätigung für die entsprechende Reise auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Rücktritt kann spätestens bis zwei Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Ggf. bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet.

2.4 Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich Smyril Line nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3. LEISTUNGEN; LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG

3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Prospekt sowie aus den dementsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung. 

3.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.

3.3 Smyril Line behält sich insbesondere das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Preisanpassung aus folgenden Gründen zu erklären: a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes oder b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

3.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 

3.5 Aufgrund der Besonderheiten der Wettersituation im Nordatlantik wird Passagieren dringend geraten, sich spätestens einen Tag vor Fahrtantritt über eventuelle Fahrplanänderungen zu informieren, wahlweise unter Tel. +298 345800 oder auf smyrilline.de.

3.6 Wikingerkreuzfahrten: Smyril Line behält sich das Recht vor, die Ausflüge sowohl in Island als auch auf den Färöer bei schwierigen Wetterbedingungen zu ändern oder zu stornieren. Wenn ein Ausflug storniert wird, kontaktieren Sie bitte Ihr Buchungsbüro für eine Rückerstattung.

4. UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER; RÜCKTRITT DES KUNDEN, STORNIERUNGSGEBÜHREN

4.1 Bei Änderung des Abreisedatums wird eine Änderungsgebühr zusätzlich zu den sich daraus ergebenden Preisänderungen erhoben.
  • Änderungen mehr als 30 Tage vor der Abfahrt: 27 € pro Strecke
  • Änderungen 30-15 Tage vor der Abfahrt: 54 € pro Strecke
  • Änderungen 14-8 Tage vor der Abfahrt: 108 € pro Strecke
  • Änderungen 7-0 Tage vor der Abfahrt: 162 € pro Strecke

Bitte beachten Sie, dass sich die gesamte Änderungsgebühr für Ihre Reise aus der Summe der Gebühren für alle von Ihnen geänderten Teilstrecken ergibt. Die Änderungsgebühren sind zum Zeitpunkt der Änderung an Smyril Line zu zahlen

4.2 Ersatzteilnehmer: Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

4.3 Der Kunde kann jederzeit vor Beförderungsbeginn vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Es wird geraten, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären. Für den wirksamen Zugang gilt der Eingang der Willenserklärung des Kunden an dem betreffenden Werktag zu den Öffnungszeiten von Smyril Line, Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr. Bei Buchung über ein Reisebüro genügt der dortige Eingang der Erklärung des Kunden zu dessen Öffnungszeiten.

4.4 Tritt der Kunde zurück, ist Smyril Line berechtigt, eine angemessene Stornierungsentschädigung („Stornogebühr“) zu verlangen, die sich pauschaliert nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beförderungsbeginn unter Berücksichtigung der Aufwendungen und getroffenen Vorkehrungen, sowie einer zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und eine ggf. anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen in Prozent des Beförderungspreises wie folgt bestimmt:

  • Stornierung mehr als 30 Tage vor Beförderungsbeginn: 10 % des Beförderungsentgelts
  • Stornierung 30 bis 15 Tage vor Beförderungsbeginn: 50 % des Beförderungsentgelts
  • Stornierung 14 bis 8 Tage vor Beförderungsbeginn: 75 % des Beförderungsentgelts
  • Stornierung 7 bis 0 Tage vor Abfahrt / bei Nichterscheinen: 100 % des Beförderungsentgelts

Abweichend von dieser Regelung gilt für Pauschal- und Paketreisen ab 7. Tag vor Abfahrt eine Stornierungsgebühr von 80% des Reisepreises.

Es steht dem Kunden stets frei, den Nachweis zu führen, dass Smyril Line ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils genannten Pauschalen entstanden ist.

5. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

6. GEWÄHRLEISTUNG (MANGELHAFTUNG) BEI PAUSCHALREISEN

6.1 Sollte ein Mangel auftreten, sind Sie verpflichtet, uns den aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte unverzüglich zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte unverzüglich direkt mit uns in Verbindung. Sollte die Mängelanzeige durch Sie nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche geltend machen können.

6.2 Vor der Kündigung des Reisevertrags gemäß § 651e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) müssen Sie Smyril Line eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Smyril Line verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

6.3 Mängelansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Smyril Line geltend zu machen (Ausschlussfrist). Dies gilt unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort (Ziffer 6.1). Schriftform wird empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurden.

6.4 Mängelansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 

6.5 In Übereinstimmung mit der EU Verordnung Nr. 392/2009 bezüglich der Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See unter Berücksichtigung der Athener Konvention – Artikel 8: Haftung von Beförderern bei Schäden am Fahrzeug – gilt für Passagiere eine Selbstbeteiligung in Höhe von SDR 330 (momentan ca. € 400) und diese Summe von SDR 330 wird von der Schadenssumme abgezogen. 

7. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

7.1 Soweit für die jeweilige Reise von Bedeutung, informieren wir über Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

7.2 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformationen bedingt sind.

7.3 Schwangere Passagiere dürfen ab der 34. Schwangerschaftswoche nicht mehr mit MS Norröna reisen. Zwischen der 31. und der 34 Schwangerschaftswoche wird ein ärztliches Attest benötigt, dass die Reisefähigkeit bestätigt. Das Buchungsbüro soll bei Buchung darauf hinweisen, dass an Bord der MS Norröna kein Arzt verfügbar ist.

8.REISEVERSICHERUNGEN

Reiseversicherungen sind nicht Vertragsbestandteil. Wir empfehlen den Abschluss einer separaten Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung bei der ERGO Reiseversicherung AG, 81737 München. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem von ihm gewählten Reiseversicherungsunternehmen zustande. Ansprüche können ausschließlich direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. 

9. ANWENDBARES RECHT; GERICHTSSTAND

9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

10. ETS-Zuschlag / EU ETS CO2 TAX 

Als Teil unseres Engagements für den nachhaltigen Umgang mit der Umwelt und in Übereinstimmung mit den EU-ETS-Vorschriften wird pro Fahrgast ein ETS-Aufschlag zum Ticketpreis hinzugefügt. Gültig für Reisen ab dem 1. Januar 2024.

Die Gebühr fällt an wie folgt:

Von Dänemark auf die Färöer Inseln: 7 € pro Person und Strecke.
Von Dänemark nach Island: 14 € pro Person und Strecke.

In allen aufgeführten Preisen ist dieser Zuschlag bereits inkludiert.

10. Einfuhrbestimmungen 

Die Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU sehen vor, dass die Einfuhr von Pflanzen, Samen, Früchten und anderen Pflanzenerzeugnissen von Reisen in Länder außerhalb der EU nicht gestattet ist, ohne dass diese gemeinsam mit einem Pflanzengesundheitszeugnis befördert werden. Mehr lesen

 

Ihr Vertragspartner:
Smyril Line Travel AS 
Erik Sondrupsvej 10-12
DK 9850 Hirtshals

Unsere Betriebsstätte in Deutschland:

Smyril Line
Sell Speicher Wall 55
24103 Kiel

Bestellen Sie Ihren Gratiskatalog

Bitte geben Sie für die Bestellung des kostenlosen Katalogs Ihre Adresse ein

Ja, ich möchte regelmäßig Nachrichten und Sonderangebote direkt von Smyril Line per Mail erhalten.