Einfuhrbeschränkungen für den Import von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

Die Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU sehen vor, dass die Einfuhr von Pflanzen, Samen, Früchten und anderen Pflanzenerzeugnissen von Reisen in Länder außerhalb der EU nicht gestattet ist, ohne dass diese gemeinsam mit einem Pflanzengesundheitszeugnis befördert werden.

Dies gilt auch für Reisende, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse im Gepäck mit sich führen; ebenso gelten die Regeln auch für kleinere Mengen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.

Die einzigen Ausnahmen sind Ananas-, Kokosnuss-, Bananen-, Durian- und Dattelfrüchte, die frei importiert werden können.

Wenn Sie Pflanzen zum Anpflanzen, einschließlich bestimmter Arten von Saatgut zur Aussaat, aus Ländern außerhalb der EU einführen, muss für diese ein Pflanzengesundheitszeugnis vorliegen und diese zur Einfuhr angemeldet werden. Die Waren werden dann von der Landwirtschaftsbehörde kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass mit der Einfuhrkontrolle Kosten verbunden sind.

Wenn Sie Obst, Gemüse, Schnittblumen oder andere lebende Pflanzenteile, die nicht zum Anpflanzen bestimmt sind, aus Ländern außerhalb der EU einführen, ist zwar weiterhin ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich, aber die Produkte müssen nicht zur Einfuhr angemeldet werden.

Darüber hinaus besagen die Vorschriften, dass mehrere Pflanzenarten, die zum Anpflanzen bestimmt sind, einem Einfuhrverbot unterliegen.

Die Vorschriften beruhen auf der EU-Pflanzenschutzverordnung, die darauf abzielt, die EU Natur- und Kulturlandschaften sowie die Pflanzenproduktion vor schweren Krankheiten und Schädlingen zu schützen, die mit pflanzliche Erzeugnisse von außerhalb eingeschleppt werden können.

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